Ratgeber: Gesetzliche Zeiterfassung & Personalakte

Seit den wegweisenden Urteilen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weht ein neuer Wind in deutschen Büros und Betrieben. Die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist keine freiwillige Kür mehr, sondern Pflicht.

Die Rechtslage: EuGH und BAG Urteile

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 den Stein ins Rollen gebracht: Arbeitgeber in der EU müssen ein verlässliches, objektives und zugängliches System einrichten, um die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit zu messen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies 2022 für Deutschland bestätigt. Das bedeutet das Ende der reinen "Vertrauensarbeitszeit" ohne jegliche Dokumentation.

Was genau muss erfasst werden?

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen laut Gesetzgeber mindestens folgende Daten dokumentiert werden:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer und Zeitpunkt der Pausen
  • Die gesamte tägliche Arbeitsdauer
  • Überstunden und Mehrarbeit

Genau hier hilft ein Tool wie unser Zeitrechner, um beispielsweise handschriftliche Stundenzettel oder komplexe Schichtzeiten fehlerfrei zu addieren, bevor sie ins System übertragen werden.

Der Schritt zur Digitalen Personalakte

Mit der Pflicht zur Zeiterfassung steigt auch der administrative Aufwand. Zettelwirtschaft ist nicht nur fehleranfällig, sondern oft auch ein Problem für den Datenschutz (DSGVO). Immer mehr Unternehmen stellen daher auf eine digitale Personalakte um.

Eine digitale Personalakte bündelt alle mitarbeiterbezogenen Daten – von Arbeitsverträgen über Urlaubsanträge bis hin zu den erfassten Arbeitszeiten – an einem zentralen, sicheren Ort. Das spart HR-Abteilungen enorm viel Zeit und schafft Transparenz für die Mitarbeiter, die ihre Stundenkonten jederzeit digital einsehen können.